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lorem ipsum dolor sit amet ELTERNINITIATIVE  FÖRDERUNG  RECHENSCHWACHER  KINDER  und mit  TEILLEISTUNGSSCHWÄCHEN  NIEDERSACHSEN  (EFRK-TLS-NIEDERSACHSEN)

Was ist eigentlich der Unterschied

zwischen

INKLUSION und INTEGRATION ?

Die UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht und soll die Ansprüche behinderter Menschen auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleich-berechtigte gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen. Dazu gehört auch das Recht auf Bildung ohne jegliche Form der Diskriminierung und mit der Gewissheit auf Chancengleichheit. Der englische Originaltext der BRK nennt durchgehend den Begriff „inclusion", also Inklusion, während die deutschsprachige Übersetzung Integration lautet. Dies wird häufig kritisiert, weil das Konzept der Integration gegenüber dem der Inklusion veraltet ist.      ►   Integration                 sieht die Eingliederung des behinderten Menschen in ein bestehendes System vor.                 (das notwendige „Hilfsangebot wird individuell im Einzelfall geholt")       ►    Inklusion                 sieht den behinderten Menschen von Anfang an als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft an                (das notwendige „Hilfsangebot" ist schon da). Am Beispiel Schule zeigt sich dieser Unterschied sehr deutlich: Nach dem Integrationskonzept müssen sich behinderte Schüler der jeweiligen Schulform anpassen.   Um den Bedürfnissen der behinderten Kinder gerecht zu werden stellen die Schulen Mittel zur  Verfügung.  Inklusion dagegen geht vom Leben und Lernen aller Schüler in einer allgemeinen Schule aus.  Das heißt, die Schule muss sich an die Bedürfnisse aller Schüler anpassen und erstellt spezielle  Förderpläne für jedes Kind. Durch dieses inklusive Konzept kann die ganze Klasse von der Förderung profitieren. Die Unterschiedlichkeit der Menschen ist bei der Inklusion die Normalität, während sie beim  Integrationskonzept als ein zu lösendes Problem behandelt wird.   Dies lässt sich im übrigen auch auf den Kindergarten; KiTa's oder Krippen übertragen. 
Aus Sicht der EFRK-TLS Niedersachsen haben wir insbesondere im Schulwesen den Status der  Inklusion noch lange nicht erreicht und werden ihn auch in absehbarer Zeit nicht erreichen  (können), sondern haben gerade mal den Status der Integration erreicht.  Wir schließen uns daher ganz der These des  renomierten Prof. em. Dr. Kurt A. Heller an.   Prof. Heller gehört zu den bekanntesten Begabungsforschern weltweit.
Prof. Heller:    Vor- und Nachteile inklusiver Bechulung 
Prof. Heller:    Schullaufbahnentscheidung u. Bildungserfolg 
Prof. Heller:    Schulpolitik in Niedersachsen (Vortrag aus 2013) 
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Für Fragen zu unseren Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  " Elterninitative Förderung Rechenschwacher Kinder u. mit Teilleistungsstörungen" Steinbrinker Straße 8, 31603 Diepenau- OT Steinbrink e-mail: efrk-tls-niedersachsen@t-online.de Internet: www.efrk-tls-niedersachsen.de wenden.
Thematik Inklusion